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   BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04   

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https://dejure.org/2004,7806
BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04 (https://dejure.org/2004,7806)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - 4 StR 126/04 (https://dejure.org/2004,7806)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - 4 StR 126/04 (https://dejure.org/2004,7806)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge hinsichtlich Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung; Auswirkungen von möglichen Zweifeln an der Täterschaft des Angeklagten im Falle der Einhaltung der zugesagten Wahrunterstellung; Zulässigkeit einer strafschärfenden Bewertung im Falle einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    "Durchhalten" einer Wahrunterstellung im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04
    Die einfache Beseitigung von Tatspuren darf bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, selbst wenn sich der Täter dabei umsichtig verhält (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 2. Juli 2002 - 1 StR 195/02).
  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02

    Unzulässige Strafschärfung bei Spurenbeseitigung (Vorbehalt neuen Unrechts;

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 4 StR 126/04
    Die einfache Beseitigung von Tatspuren darf bei der Strafzumessung nicht strafschärfend verwertet werden, selbst wenn sich der Täter dabei umsichtig verhält (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH, Beschluß vom 2. Juli 2002 - 1 StR 195/02).
  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 136/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Versuch, sich durch Spurenbeseitigung der

    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist zwar "als solcher' (BGH, Beschluss vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95, StV 1995, 634) kein zulässiger Strafschärfungsgrund (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 4 StR 126/04, StraFo 2004, 278, 279; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168, 169).
  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279).
  • BGH, 17.06.2020 - 6 StR 130/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Berücksichtigung einer

    Hinsichtlich des Angeklagten H. kann ausgeschlossen werden (§ 337 Abs. 1 StPO), dass die angesichts zweier bewaffneter Raubüberfälle, von denen einer mit beträchtlicher Brutalität verübt worden ist, überaus milde Jugendstrafe noch geringer ausgefallen wäre, wenn das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung die rechtsfehlerhafte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 4 StR 126/04, StraFo 2004, 278, 279 mwN) Erwägung nicht angestellt hätte, eine besondere kriminelle Energie des Angeklagten habe sich daran erwiesen, dass er die bei der Tat getragene Kleidung vernichtet habe, um seiner Entdeckung vorzubeugen.
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